Internationaler Artenschutz
01. März 2024
(L. Heinrich / Junge Naturwächter / BUND Chemnitz)
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Chemnitz hat ein klares Ziel: Geschützte Bäume sind zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdungen zu bewahren. Dies gilt für alle Bäume, Großsträucher und Hecken – ob auf Privatgrundstücken, an Straßen oder in Parks. Besonders geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm, sowie langsam wachsende Bäume ab 30 cm Stammumfang. Jede Fällung oder jeder Rückschnitt unterliegt der Genehmigungspflicht durch das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz.
Das Stadtklima in Chemnitz braucht jeden Baum. Bäume sind lebenswichtig für saubere Luft, CO2-Speicher, Kühlung an heißen Tagen und als Lebensraum für Tiere. Eine Aufweichung der Baumschutzsatzung unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus würde leichtfertige Fällungen ermöglichen – mit gravierenden Folgen für Umwelt, Klima und Lebensqualität in unserer Stadt.
Doch nicht nur der Erhalt der Satzung ist entscheidend: Es muss auch konsequent kontrolliert werden, ob Fällungen überhaupt zulässig sind. Jeder unverhältnismäßige Eingriff in den Baumbestand schwächt das Ökosystem und die Widerstandsfähigkeit unserer Stadt gegen Hitze und Extremwetter.
Wir fordern die Stadtpolitik auf:
Jeder Baum zählt. Schützen wir wertvolles Stadtgrün – für heute und für die Zukunft!
Pressemitteilung der Umweltverbände vom 22. Mai 2026
Hier geht es zur aktuellen Fassung der Baumschutzsatzung der Stadt Chemnitz
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